Sozialtherapie

Sozialtherapie

Eine essentielle Rolle in der Rehabilitation spielt die Sozialtherapie, die sowohl diagnostische, beratende und therapeutische Aspekte umfasst. Die berufsbezogene Sozialberatung erfolgt als Gruppentherapie (z.B. Umgang mit beruflichen Konflikten und Belastungen am Arbeitsplatz) und als Einzelleistung, wie z.B. Beratungen der Sozialtherapeutin zu beruflichen Perspektiven und zur beruflichen Integration, zu sozialrechtlichen Angelegenheiten und zur Stufenweise Wiedereingliederung in das Berufsleben. Ein wichtiges Aufgabenfeld der Sozialtherapie ist die Nachsorge. Hier werden Themen wie Rehasport, Funktionstraining und IRENA besprochen.

Unsere Sozialtherapeutin klärt mit Ihnen gemeinsam all Ihre sozialrechtlichen Fragestellungen zu finanzrechtlichen Themen wie Entgeltersatzleistungen, Übergangsgeld, ALG I/II, Krankengeld und die dazugehörigen Anspruchsvoraussetzungen. Sie führt individuelle Beratungen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Durchführung und zu sozialrechtlichen Gegebenheiten von Stufenweisen Wiedereingliederungen durch. Sie agiert als Korrespondenz zwischen Ihnen und den zuständigen Behörden und Ansprechpartnern wie Betriebsärzte, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertreter, Integrationsämter, Integrationsfachdienste.

Ein besonderer Schwerpunkt der Sozialtherapie bildet die Beratung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, die Rentenberatung (Erwerbsminderungsrente/ Altersrente – versicherungsrechtliche Voraussetzungen) sowie die Beratung über und Initiierung von Psychosomatischer Nachsorge mit dem Ziel der Stabilisierung des Reha-Erfolges, insbesondere zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder langfristigen Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Auch arbeitsplatzbezogene Einzelberatungen, z. B. in Bezug auf Hilfsmittelversorgung am Arbeitsplatz, sind Teil der Sozialtherapie.
Unsere Sozialtherapeutin wird gemeinsam mit Ihnen das für Sie beste Nachsorgeprogramm zusammenstellen und besprechen.

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